Wien ist künftig größtenteils Kurzparkzone. Weiters wird das Parkpickerl-System für die jeweiligen Bezirks-Bewohner vereinheitlicht. Parken mit einem Wiener Parkpickerl ist im eigenen Wohnbezirk und in Überlappungszonen zeitlich unbegrenzt erlaubt (Ausnahme Geschäftsstraßen). In anderen Bezirken ist das Parken vereinheitlicht von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr (ausgenommen Feiertage) nur mit Parkschein möglich (mit max Parkdauer von 2 Stunden). Das Parkpickerl kostet 120 Euro pro Jahr (240 Euro für zwei Jahre). Dazu kommt eine Verwaltungsabgabe von knapp 40 Euro bei einem Online-Antrag (50 Euro im Magistratischen Bezirksamt). Es gelten Ausnahmen (Liste bestimmter Straßen) sowie Sonderregelungen für Fahrzeuge am Betriebsstandort, Handwerksservice-Fahrzeuge, Hotelgäste, Kfz-Werkstätten, Beschäftigte mit Arbeitsende/-beginn außerhalb der U‑Bahn-Fahrzeiten.

Wien regelt Kurzparkzonen und Parkpickerl neu ab 1. März 2022
