Bei einem Dop­pel­bud­get wird ein Bud­get­ge­setz für die nächs­ten zwei Jah­re gemein­sam beschlos­sen. Ein Dop­pel­bud­get soll über zwei Jah­re hin­weg finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät und Pla­nungs­si­cher­heit bie­ten. Dies ist beson­ders in unste­ten Zei­ten von Vor­teil. Bei knap­pen Staats­fi­nan­zen zielt ein Dop­pel­bud­get meist dar­auf ab, den Haus­halt zu sanie­ren. Das Dop­pel­bud­get kann die Basis dafür bil­den, Refor­men lang­fris­tig umzu­set­zen. Kri­ti­ker sehen jedoch in dem Vor­ge­hen ein Risi­ko und den Hand­lungs­spiel­raum des Par­la­ments ein­ge­schränkt. Sie argu­men­tie­ren, dass damit struk­tu­rel­le Pro­ble­me nicht gelöst, son­dern nur Ein­spa­run­gen vor­weg­ge­nom­men wer­den. Nor­ma­ler­wei­se wer­de das Bud­get im Herbst vor­ge­legt, wo man die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung des nächs­ten Jah­res am bes­ten pro­gnos­ti­zie­ren kön­ne. (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

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