Der Rat (Minister für Justiz und Inneres) hat endgültig eine Verordnung zur Einrichtung eines EU-Talentpools beschlossen, mit dem Arbeitsuchende aus Nicht-EU-Ländern mit Arbeitgebern in der EU zusammengebracht werden sollen. Die neue digitale Plattform zielt darauf ab, die internationale Anwerbung von Fachkräften in Sektoren mit Arbeitskräftemangel zu erleichtern, indem Stellenangebote mit den Profilen geeigneter Bewerberinnen und Bewerber abgeglichen werden. Arbeitsuchende erhalten dabei transparente Informationen zu Einstellungsverfahren. Nach erfolgreicher Vermittlung bleiben nationale Einwanderungsverfahren maßgeblich, zu denen die Plattform ebenfalls informiert. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten ist freiwillig, die vollständige Einsatzfähigkeit der Plattform ist bis 2027 vorgesehen. (© Adobe Stock / Alterfalter)

