Die Eisen­bahn­kreu­zungs­ver­ord­nung, auch Eisb­KrV genannt, regelt öffent­li­che Eisen­bahn­über­gän­ge sowie die Siche­rung und das Ver­hal­ten bei der Annä­he­rung und beim Über­que­ren von Eisen­bahn­kreu­zun­gen. Die Ver­ord­nung ent­hält Vor­schrif­ten über Art, Form und Abmes­sun­gen der an Eisen­bahn­kreu­zun­gen anzu­brin­gen­den Schutz­ein­rich­tun­gen und Zusatz­zei­chen. Die Ver­ord­nung gilt für alle Bahn­über­gän­ge in Öster­reich und dient der Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit und der Ver­mei­dung von Unfäl­len an Eisen­bahn­kreu­zun­gen (mit Stra­ßen­fahr­zeu­gen). In der Ver­ord­nung steht zum Bei­spiel, dass Fahr­zeu­ge, die samt Anhän­ger und Ladung bis zu 20 m lang sind, eine Eisen­bahn­kreu­zung mit min­des­tens 10 km/h über­que­ren müssen.

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