Die Eisenbahnkreuzungsverordnung, auch EisbKrV genannt, regelt öffentliche Eisenbahnübergänge sowie die Sicherung und das Verhalten bei der Annäherung und beim Überqueren von Eisenbahnkreuzungen. Die Verordnung enthält Vorschriften über Art, Form und Abmessungen der an Eisenbahnkreuzungen anzubringenden Schutzeinrichtungen und Zusatzzeichen. Die Verordnung gilt für alle Bahnübergänge in Österreich und dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Unfällen an Eisenbahnkreuzungen (mit Straßenfahrzeugen). In der Verordnung steht zum Beispiel, dass Fahrzeuge, die samt Anhänger und Ladung bis zu 20 m lang sind, eine Eisenbahnkreuzung mit mindestens 10 km/h überqueren müssen.
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