Gemeinden und Städte sollen Temporeduktionen künftig einfacher und damit auch schneller umsetzen können. Die Bundesregierung einigte sich auf eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die in Begutachtung ging. Bereits jetzt war es den Gemeinden möglich, im Ortsgebiet auf Tempo 30 anstatt 50 zu verringern, jedoch musste man dazu einige bürokratische Hürden nehmen und umfangreiche Gutachten erstellen lassen. Das soll sich durch die StVO-Novelle ändern. Die jeweils zuständige Straßenbehörde könne in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen und Spielplätzen, Krankenhäusern und Seniorenheimen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern.
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