Gemein­den und Städ­te sol­len Tem­po­re­duk­tio­nen künf­tig ein­fa­cher und damit auch schnel­ler umset­zen kön­nen. Die Bun­des­re­gie­rung einig­te sich auf eine ent­spre­chen­de Novel­le der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO), die in Begut­ach­tung ging. Bereits jetzt war es den Gemein­den mög­lich, im Orts­ge­biet auf Tem­po 30 anstatt 50 zu ver­rin­gern, jedoch muss­te man dazu eini­ge büro­kra­ti­sche Hür­den neh­men und umfang­rei­che Gut­ach­ten erstel­len las­sen. Das soll sich durch die StVO-Novel­le ändern. Die jeweils zustän­di­ge Stra­ßen­be­hör­de kön­ne in Orts­ge­bie­ten in Berei­chen mit beson­de­rem Schutz­be­dürf­nis wie vor Schu­len, Kin­der­gär­ten, Frei­zeit­ein­rich­tun­gen und Spiel­plät­zen, Kran­ken­häu­sern und Senio­ren­hei­men die erlaub­te Höchst­ge­schwin­dig­keit verringern.

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