Die neue Ver­ord­nung über brenn­ba­re Flüs­sig­kei­ten, kurz VbF 2023, ist am 1. März 2023 in Kraft getre­ten. Sie regelt die Lage­rung von brenn­ba­ren Flüs­sig­kei­ten in geneh­mi­gungs­frei­en, geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen und bereits geneh­mig­ten gewerb­li­chen Betriebs­an­la­gen. Für bereits bestehen­de gewerb­li­che Betriebs­an­la­gen wur­den Über­gangs­fris­ten fest­ge­legt. Inhalt­lich regelt die Ver­ord­nung die Ein­tei­lung in Gefah­ren­ka­te­go­rien, die Lage­rung von gerin­gen Men­gen, die Lage­rung in Sicher­heits­schän­ken, in Lager­räu­men, Lager­ge­bäu­den und Lager­be­rei­chen. Wei­ters wer­den Lager­ver­bo­te und tech­ni­sche Aus­füh­run­gen der Anla­gen­tei­le und Rege­lun­gen für explo­si­ons­ge­fähr­de­te Berei­che bestimmt.

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