Die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, kurz VbF 2023, ist am 1. März 2023 in Kraft getreten. Sie regelt die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in genehmigungsfreien, genehmigungspflichtigen und bereits genehmigten gewerblichen Betriebsanlagen. Für bereits bestehende gewerbliche Betriebsanlagen wurden Übergangsfristen festgelegt. Inhaltlich regelt die Verordnung die Einteilung in Gefahrenkategorien, die Lagerung von geringen Mengen, die Lagerung in Sicherheitsschänken, in Lagerräumen, Lagergebäuden und Lagerbereichen. Weiters werden Lagerverbote und technische Ausführungen der Anlagenteile und Regelungen für explosionsgefährdete Bereiche bestimmt.
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