Am 1. Jän­ner 2023 trat eine Novel­le der Kraft­stoff­ver­ord­nung (KVO) in Kraft, die unter ande­rem die Ein­füh­rung einer Treib­haus­gas­min­de­rungs­quo­te, kurz THG-Quo­te, beinhal­tet. Mit die­ser Maß­nah­me soll der Gesamt­aus­stoß von CO2 im Ver­kehrs­sek­tor gede­ckelt wer­den. Unter­neh­men, die fos­si­le Treib­stof­fe in Ver­kehr brin­gen, haben die Mög­lich­keit, Zer­ti­fi­ka­te zu erwer­ben und sich die­se auf ihre Treib­haus­gas­be­las­tung anrech­nen zu las­sen. Dadurch kön­nen Straf­zah­lun­gen ver­mie­den und Treib­haus­gas­emis­sio­nen ins­ge­samt redu­ziert wer­den. Die Besit­zer von Elek­tro­au­tos und Betrei­ber von Lade­sta­tio­nen wer­den durch die KVO-Novel­le begüns­tigt, weil sie auf­grund ihrer Emis­si­ons­ein­spa­run­gen ihre Zer­ti­fi­ka­te ver­kau­fen kön­nen. Die Zer­ti­fi­zie­rung die­ser THG-Quo­ten erfolgt durch das öster­rei­chi­sche Umweltbundesamt.

mehr lesen