Die Europäische Kommission hat im Februar 2022 einen Vorschlag für eine Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (EU-Lieferkettengesetz) veröffentlicht. In Zukunft sollen Unternehmen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern. Die Sorgfaltspflichten sollen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet sein. Der Beginn der Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und EU-Parlament steht unmittelbar bevor. Die Bundessparte Transport und Verkehr bekennt sich zu nachhaltigem und verantwortungsvollem Wirtschaften, tritt jedoch für Regelungen mit Augenmaß ein. Das EU-Lieferkettengesetz sollte keine unkalkulierbaren Haftungsrisiken und keine übergebührlichen Belastungen der Unternehmen schaffen.
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