Im Rah­men der Über­ar­bei­tun­gen der Richt­li­ni­en über die regel­mä­ßi­ge tech­ni­sche Über­wa­chung und über tech­ni­sche Unter­wegs­kon­trol­len ist geplant, auch sog Fern­mess­da­ten ein­zu­be­zie­hen. Die Mit­glied­staa­ten tau­schen die in natio­na­len Daten­ban­ken gespei­cher­ten Infor­ma­tio­nen betref­fend Zulas­sungs­da­ten eines Fahr­zeugs, Prüf­be­schei­ni­gun­gen, den Berich­ten über tech­ni­sche Unter­wegs­kon­trol­len und, sofern vor­han­den, den Daten mani­pu­lier­ter schwe­rer Nutz­fahr­zeu­ge und Fern­mess­da­ten aus. Dadurch kann vor jeder Zulas­sung eines Fahr­zeugs ins­be­son­de­re des­sen recht­li­cher Sta­tus über­prüft wer­den. Der Ver­kehrs­aus­schuss des Euro­päi­schen Par­la­ments, der die Ein­be­zie­hung von Fern­mess­da­ten for­dert, argu­men­tiert, dies sei eine kos­ten­ef­fi­zi­en­te Maß­nah­me zur Ver­rin­ge­rung der schäd­li­chen Aus­wir­kun­gen von Fahr­zeu­gen mit hohen Emis­sio­nen auf die Luft­qua­li­tät und die Lärm­be­las­tung. Die Aus­wei­tung des Anwen­dungs­be­reichs auf Fern­mess­da­ten soll die recht­zei­ti­ge Ermitt­lung von Fahr­zeu­gen mit hohen Emis­sio­nen unter­stüt­zen und Fol­ge­maß­nah­men zur Bekämp­fung über­mä­ßi­ger Emis­sio­nen ermög­li­chen. (© NicoElN­i­no | stock.adobe.com)

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