Laut Abfall­wirt­schafts­ge­setz (AWG) ist ab 1.1.2025 auf Ein­weg­ge­trän­ke­ver­pa­ckun­gen aus Kunst­stoff oder Metall ein Pfand ein­zu­he­ben. Nähe­re Bestim­mun­gen dazu wer­den in einer Ver­ord­nung fest­ge­legt. Geplant ist, dass alle Geträn­ke in Kunst­stoff­fla­schen und Dosen mit einem Volu­men von 0,1 bis max. 3 Liter dem Ein­weg­pfand unter­lie­gen sol­len. Aus­ge­nom­men sind aus hygie­ni­schen Grün­den Milch und Milch­misch­ge­trän­ke. Die Pfand­hö­he soll 25 Cent (sowohl für Fla­schen wie auch für Dosen) betra­gen. Letzt­ver­trei­ber sind zur Rück­nah­me von lee­ren Gebin­den ver­pflich­tet; jene Ver­kaufs­stel­len, die Leer­ge­bin­de manu­ell (ohne Rück­nah­me­au­to­ma­ten) zurück­neh­men, müs­sen nur sol­che Gebin­de zurück­neh­men, die sie hin­sicht­lich Mate­ri­al und Grö­ße auch anbie­ten und auch nur so viel, wie sie übli­cher­wei­se an ein­zel­ne Kun­den verkaufen.

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