Laut Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) ist ab 1.1.2025 auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall ein Pfand einzuheben. Nähere Bestimmungen dazu werden in einer Verordnung festgelegt. Geplant ist, dass alle Getränke in Kunststoffflaschen und Dosen mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter dem Einwegpfand unterliegen sollen. Ausgenommen sind aus hygienischen Gründen Milch und Milchmischgetränke. Die Pfandhöhe soll 25 Cent (sowohl für Flaschen wie auch für Dosen) betragen. Letztvertreiber sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet; jene Verkaufsstellen, die Leergebinde manuell (ohne Rücknahmeautomaten) zurücknehmen, müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Material und Größe auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kunden verkaufen.
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