Im Rahmen der Trilogverhandlungen haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die neuen Vorschriften für den Schengener Grenzkodex erzielt. Der Verfahrensrahmen für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen soll gestärkt werden — mit klareren Kriterien für die Beurteilung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit und einer stärkeren Rolle für die Kommission. Das Parlament kann von Anfang an eine Evaluierung der Situation durchführen. Weiters wurde die Rolle des Parlaments gestärkt, indem es von den Mitgliedstaaten eine Mitteilung über die Einführung von Kontrollen an den Binnengrenzen verlangt. Die vorläufige Einigung muss nun von beiden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden.

Vorläufige Einigung zu Schengener Grenzkodex
