Die Kraft­stoff­ver­ord­nung, kurz KVO, legt Richt­li­ni­en für die Kraft­stoff­qua­li­tät und den nach­hal­ti­gen Ein­satz von Bio­kraft­stof­fen fest. Sie ent­hält tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen für Kraft­stof­fe sowie Sub­sti­tu­ti­ons­re­ge­lun­gen und Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en für Bio­kraft­stof­fe. Der Anwen­dungs­be­reich der KVO umfasst alle Kraft­stof­fe und Strom für Kraft­fahr­zeu­ge, die auf öffent­li­chen Stra­ßen ver­wen­det wer­den. Die KVO gibt seit 1. Jän­ner 2023 auch vor, dass Unter­neh­men, die fos­si­le Kraft­stof­fe in Ver­kehr brin­gen, nun gesetz­lich ver­pflich­tet sind, ihre Treib­haus­gas­be­las­tung (CO2-Emis­sio­nen) zu redu­zie­ren. Erreicht ein betrof­fe­nes Unter­neh­men die Ziel­vor­ga­ben nicht, dro­hen emp­find­li­che Strafzahlungen.

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