Der Verlustersatz wird um drei weitere Monate verlängert (drei Betrachtungszeiträume Jänner, Februar, März 2022). Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Ersetzt werden sollen 70 bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw erhalten, soll eine zeitliche Lücke (vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022) nicht schädlich sein. Zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht , die Richtlinie ist noch ausständig.
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