Der Ver­lus­ter­satz wird um drei wei­te­re Mona­te ver­län­gert (drei Betrach­tungs­zeit­räu­me Jän­ner, Febru­ar, März 2022). Die Betrach­tungs­zeit­räu­me sind so zu wäh­len, dass alle Betrach­tungs­zeit­räu­me zeit­lich zusam­men­hän­gen. Ersetzt wer­den sol­len 70 bis 90 Pro­zent des Ver­lus­tes bei einem Umsatz­rück­gang von min­des­tens 40 Pro­zent. Die Aus­zah­lung soll in bis zu zwei Tran­chen erfol­gen, wobei eine Bean­tra­gung des gesam­ten Zuschus­ses im Rah­men der zwei­ten Tran­che zuläs­sig ist. Wur­de bereits ein Ver­lus­ter­satz für Betrach­tungs­zeit­räu­me vor dem Jän­ner 2022 bean­tragt bzw erhal­ten, soll eine zeit­li­che Lücke (vor dem Jän­ner 2022 und dem Ver­lus­ter­satz für Betrach­tungs­zeit­räu­me ab dem Jän­ner 2022) nicht schäd­lich sein. Zum Ver­lus­ter­satz wur­den bis­her nur ers­te FAQ’s ver­öf­fent­licht , die Richt­li­nie ist noch ausständig.

mehr lesen