Aus dem Härtefallfonds können Unternehmer mit starken Umsatzrückgängen in den Monaten November 2021 bis März 2022 monatlich bis zu 2000 Euro erhalten. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent sowie ab Anfang 2022 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt wie bisher über die Wirtschaftskammer. Anspruchsberechtigte erhalten im November und Dezember mind 1100 Euro sowie ab Anfang 2022 dann mind 600 Euro. Seit Beginn der Krise wurden über die Wirtschaftskammer an 230.000 UnternehmerInnen 2,3 Mrd Euro ausgezahlt.