Aus dem Här­te­fall­fonds kön­nen Unter­neh­mer mit star­ken Umsatz­rück­gän­gen in den Mona­ten Novem­ber 2021 bis März 2022 monat­lich bis zu 2000 Euro erhal­ten. Das Umsatz­mi­nus muss im Novem­ber und Dezem­ber 30 Pro­zent sowie ab Anfang 2022 dann 40 Pro­zent im Ver­gleich zur Vor­kri­sen­zeit betra­gen. Die Bean­tra­gung und Abwick­lung erfolgt wie bis­her über die Wirt­schafts­kam­mer. Anspruchs­be­rech­tig­te erhal­ten im Novem­ber und Dezem­ber mind 1100 Euro sowie ab Anfang 2022 dann mind 600 Euro. Seit Beginn der Kri­se wur­den über die Wirt­schafts­kam­mer an 230.000 Unter­neh­me­rIn­nen 2,3 Mrd Euro ausgezahlt.

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