Im Streit um den Lobautunnel fordert die Wirtschaftskammer Wien die Rücknahme des Baustopps auf Basis von Studienergebnissen: Der vorgenommene Baustopp verstößt gegen das Bundesstraßengesetz. Das Klimaministerium muss in der Umsetzung des Bauprogramms das Einvernehmen mit dem Finanzministerium herstellen. Ohne dieses Einvernehmen kann keine Beschlussfassung des Bauprogramms der ASFINAG erfolgen. Das Klimaministerium hat keine gesetzliche Grundlage, Baustopps zu verhängen. Entsprechende Weisungen der Bundesministerin sind rechtswidrig und können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aus Sicht des Verfassungsrechts hat die Ministerin eine rechtliche Verantwortung gegenüber dem Nationalrat (samt der Konsequenz einer Ministeranklage). Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände der ASFINAG, die dem geänderten Bauprogramm zugestimmt haben, können haftbar gemacht werden (Rechtsgutachten).
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