Wir möch­ten Sie an die Vor­lauf­zei­ten der ÖBB für die Über­que­rung von Eisen­bahn­kreu­zun­gen erin­nern. Ab einer Gesamt­trans­port­län­ge über 20,00 m und/oder einer Gesamt­trans­port­hö­he über 4,00 m gilt: Für das Befah­ren von Eisen­bahn­kreu­zun­gen ist vor­ge­ge­ben, dass der Stra­ßen­be­nüt­zer die Zustim­mung des Eisen­bahn­un­ter­neh­mens so recht­zei­tig ein­zu­ho­len hat, dass Maß­nah­men für ein siche­res Über­set­zen getrof­fen wer­den kön­nen (gemäß § 96 Abs. 3 Eisen­bahn-Kreu­zungs­ver­ord­nung 2012 (Eisb­KrV) und Anla­ge III.1. Stan­dard­auf­la­gen 14. SOTRA-Gesamt­erlass). Wenn die genaue Zeit­dau­er (Slot in Sekun­den) für die Über­set­zung der Glei­se ange­ge­ben wird, gibt es noch rascher grü­nes Licht. Ansu­chen zur Geneh­mi­gung der Über­fahrt von Eisen­bahn­kreu­zun­gen sind an die Email­adres­se sotra.ek@oebb.at zu senden.

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