Wir möchten Sie an die Vorlaufzeiten der ÖBB für die Überquerung von Eisenbahnkreuzungen erinnern. Ab einer Gesamttransportlänge über 20,00 m und/oder einer Gesamttransporthöhe über 4,00 m gilt: Für das Befahren von Eisenbahnkreuzungen ist vorgegeben, dass der Straßenbenützer die Zustimmung des Eisenbahnunternehmens so rechtzeitig einzuholen hat, dass Maßnahmen für ein sicheres Übersetzen getroffen werden können (gemäß § 96 Abs. 3 Eisenbahn-Kreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) und Anlage III.1. Standardauflagen 14. SOTRA-Gesamterlass). Wenn die genaue Zeitdauer (Slot in Sekunden) für die Übersetzung der Gleise angegeben wird, gibt es noch rascher grünes Licht. Ansuchen zur Genehmigung der Überfahrt von Eisenbahnkreuzungen sind an die Emailadresse sotra.ek@oebb.at zu senden.
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