Bei der Durch­füh­rung von Son­der­trans­por­ten darf der Bescheid elek­tro­nisch mit­ge­führt wer­den, ohne bei Kon­trol­len vor Ort im Fahr­zeug aus­ge­druckt wer­den zu müs­sen. Die For­mu­lie­rung im Erlass (Stan­dard­auf­la­gen), den Bescheid im Ori­gi­nal­text, dh in Papier­form, mit­zu­füh­ren, wird nun fle­xi­bi­li­siert. Das Mit­füh­ren des Beschei­des in elek­tro­ni­scher Form mit­tels Lap­top bzw Tablet ist nun auch zuläs­sig, wenn es sich um einen elek­tro­nisch ver­sen­de­ten Bescheid han­delt. Damit ist eine SOTRA-Geneh­mi­gung nun zu 100 Pro­zent auf Tablet gül­tig. Die Akzep­tanz des Bescheids bei Poli­zei­kon­trol­len in aus­schließ­lich elek­tro­ni­scher Form wur­de bereits vor län­ge­rer Zeit von BMI und BMI­MI bestä­tigt. Die Aner­ken­nung des elek­tro­ni­schen Bescheids ist nun end­lich in neu­en Son­der­trans­port-Gesamt­erlass (Ver­si­on 6) ver­an­kert. (© pixabay)

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