Bei den Kol­lek­tiv­ver­trags­ver­hand­lun­gen zu den Gehäl­tern bei den Ange­stell­ten der Fahr­schu­len einig­ten sich die Arbeit­ge­ber­sei­te (Fach­ver­band der Fahr­schu­len) und die Arbeit­neh­mer­sei­te (Gewerk­schaft gpa) auf eine Gehalts­er­hö­hung auf um 3,3 Pro­zent. Die­se gilt sowohl für die Min­dest­ge­häl­ter als auch für die Ist-Gehäl­ter. Die Erhö­hung der Gehäl­ter gilt für Fahr­leh­rer, Fahr­schul­leh­rer, Fahr­leh­rer mit Theo­rie­be­rech­ti­gung, Fahr­lehr­as­sis­ten­ten, Büro­an­ge­stell­te und Büro­lehr­lin­ge. Mit ange­passt bzw valo­ri­siert wer­den die Zula­gen sowie die Son­der­zah­lun­gen (13. und 14 Gehalt). Arbeits­frei ist neben dem ers­ten Volks­schul­tag künf­tig neu auch der 1. Schul­tag der fünf­ten Schul­stu­fe des leib­li­chen Kin­des oder eines Kin­des, mit dem der Ange­stell­te im gemein­sa­men Haus­halt lebt. Der Kol­lek­tiv­ver­trag trat am 1. April 2026 in Kraft. (© Flo­ri­an Wieser)

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