Bei den Kollektivvertragsverhandlungen zu den Gehältern bei den Angestellten der Fahrschulen einigten sich die Arbeitgeberseite (Fachverband der Fahrschulen) und die Arbeitnehmerseite (Gewerkschaft gpa) auf eine Gehaltserhöhung auf um 3,3 Prozent. Diese gilt sowohl für die Mindestgehälter als auch für die Ist-Gehälter. Die Erhöhung der Gehälter gilt für Fahrlehrer, Fahrschullehrer, Fahrlehrer mit Theorieberechtigung, Fahrlehrassistenten, Büroangestellte und Bürolehrlinge. Mit angepasst bzw valorisiert werden die Zulagen sowie die Sonderzahlungen (13. und 14 Gehalt). Arbeitsfrei ist neben dem ersten Volksschultag künftig neu auch der 1. Schultag der fünften Schulstufe des leiblichen Kindes oder eines Kindes, mit dem der Angestellte im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Kollektivvertrag trat am 1. April 2026 in Kraft. (© Florian Wieser)

