Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen bis zum 23. Dezember 2020 nicht zu Freizeitzwecken verwenden werden. Ab 24. Dezember können Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen (in geschlossenen Räumen mit einer Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent) auch für Freizeitzwecke verwendet werden. Eine Maske ist auch in den Warte- und Einstiegsbereichen verpflichtend, diese Eckpunkte verkündete die Regierung. Zuvor wandten sich Österreichs Seilbahnen in Form eines Briefes an die Regierungen der Alpenländer sowie an die EU-Kommission. Einmal mehr wurde auf die implementierten, umfassenden Sicherheitskonzepte verwiesen. Eine Onlinepetition warb für einen fairen Umgang mit dem alpinen Wintersport und eine maßvolle Öffnung der Seilbahnanlagen.

Seilbahnen öffnen wieder am 24. Dezember 2020
