Seil­bah­nen, Gon­deln & Auf­stiegs­hil­fen dür­fen bis zum 23. Dezem­ber 2020 nicht zu Frei­zeit­zwe­cken ver­wen­den wer­den. Ab 24. Dezem­ber kön­nen Seil­bah­nen, Gon­deln und Auf­stiegs­hil­fen (in geschlos­se­nen Räu­men mit einer Kapa­zi­täts­be­schrän­kung von 50 Pro­zent) auch für Frei­zeit­zwe­cke ver­wen­det wer­den. Eine Mas­ke ist auch in den War­te- und Ein­stiegs­be­rei­chen ver­pflich­tend, die­se Eck­punk­te ver­kün­de­te die Regie­rung. Zuvor wand­ten sich Öster­reichs Seil­bah­nen in Form eines Brie­fes an die Regie­run­gen der Alpen­län­der sowie an die EU-Kom­mis­si­on. Ein­mal mehr wur­de auf die imple­men­tier­ten, umfas­sen­den Sicher­heits­kon­zep­te ver­wie­sen. Eine Online­pe­ti­ti­on warb für einen fai­ren Umgang mit dem alpi­nen Win­ter­sport und eine maß­vol­le Öff­nung der Seilbahnanlagen.

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