Das BMK hat Antworten zu wichtigen Fragen veröffentlicht (FAQ). Voraussetzung für eine Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist eine 60/70-km/h‑Geschwindigkeitsüberschreitung. Weiters muss ein Entzug der Lenkberechtigung innerhalb der letzten vier Jahre wegen Raserei (mit über 40 innerorts bzw 50 außerorts oder wegen besonders gefährlicher Verhältnisse mit besonderer Rücksichtslosigkeit) vorliegen). Bei mehr als 80/90 km/h zu schnell fällt die zusätzliche Voraussetzung von früherem Führerscheinentzug für die Beschlagnahme und den Verfall weg. Für die Entscheidung, ob nach dem ersten Einschreiten der Organe zur Sicherung des Verfalls das Fahrzeug weiterhin beschlagnahmt bleibt, hat die Behörde zwei Wochen Zeit. Dann prüft die Behörde, ob der Verfall des Fahrzeugs geboten erscheint, um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments