Ab 2026 soll der Pend­ler­eu­ro auf 6 Euro (bis­her 2 Euro) pro Kilo­me­ter der ein­fa­chen Fahrt­stre­cke zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te betra­gen, laut Bud­get­be­gleit­ge­set­zen (Ent­wurf). Im Rah­men der SV-Rück­erstat­tung soll der maxi­ma­le Erstat­tungs­bei­trag für Arbeit­neh­mer mit Anspruch auf das Pend­ler­pau­scha­le für 2025 von 608 Euro auf 737 Euro ange­ho­ben wer­den (für 2026 soll noch­mals eine Erhö­hung erfol­gen). Die Ver­drei­fa­chung des Pend­ler­eu­ros auf sechs Euro pro Kilo­me­ter soll als Kom­pen­sa­ti­on für die Abschaf­fung des Kli­ma­bo­nus die­nen. Auch der Nega­tiv­zu­schlag für Pend­ler wird ange­ho­ben. Ein Arbeit­neh­mer, der zB täg­lich die 31 km zwi­schen Baden und Wien zurück­legt, erhält die klei­ne Pend­ler­pau­scha­le von jähr­lich 696 Euro als Steu­er­bo­nus sowie den Pend­ler­eu­ro. Die­ser steigt von bis­her 62 Euro auf künf­tig 186 Euro pro Jahr. Im Ver­gleich zum frü­he­ren Kli­ma­bo­nus – der im Vor­jahr in Baden 195 Euro betrug – ergibt sich somit eine Dif­fe­renz von neun Euro.

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