Ab 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, den neuen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind. Nur noch bis Ende 2023 gibt es die sogenannte GIS-Gebühr, die immer dann fällig wird, wenn an einem Standort ein empfangsbereites TV- oder Radioempfangsgerät betrieben wird. Alle bisher bei der GIS angemeldeten Unternehmen werden von der GIS per 31. Dezember 2023 abgemeldet und abgerechnet. Sie brauchen weiter nichts zu tun. Kommunalsteuerpflichtige Unternehmen erhalten ab Ende April 2024 Zahlungsaufforderungen von der ORF Beitrags Service GmbH (OBS), der Nachfolgegesellschaft der GIS Gebühren Info Service GmbH.
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