Der Ver­kehrs­aus­schuss im EU-Par­la­ment (TRAN) hat sich mit knap­per Mehr­heit für regel­mä­ßi­ge medi­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen von Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rern aus­ge­spro­chen. Die­se medi­zi­ni­sche Unter­su­chung wird beim Erhalt und auch der Ver­län­ge­rung des Füh­rer­scheins alle 15 Jah­re ver­pflich­tend sein (18, 33, 48, 63 Jah­re usw) auf Basis der EU-Füh­rer­schein-Richt­li­nie. Unklar ist aber, ob es dazu kommt. Die Posi­ti­on des Aus­schus­ses TRAN wird im Jän­ner / Febru­ar noch im gesam­ten EU-Par­la­ment (Ple­num) abge­stimmt, dabei kön­nen Ände­rungs­an­trä­ge ein­ge­bracht wer­den. Im Anschluss wird das Vor­ha­ben mit den EU-Staa­ten final (im Trio­log) aus­ge­han­delt, auch hier sind Ände­run­gen mög­lich. Die EU-Län­der hat­ten ihre Posi­ti­on bereits zuvor im Ver­kehrs­mi­nis­ter­rat fest­ge­legt und sich (anders als der EP-Aus­schuss TRAN) nicht für ver­pflich­ten­de Unter­su­chun­gen ausgesprochen.

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