Die neue Bundesbetriebsordnung für das Taxi- und Mietwagengewerbe, das ab Anfang 2021 zusammengelegt wird, steht. Nun stehen die Bedingungen für den Erwerb einer Lenkerberechtigung fest. Zunächst braucht es eine Ausbildung, die 15 bis 25 Stunden dauert und auch Schulungen in Kriminalprävention und kundenorientiertem Verhalten umfasst. Der Taxischein muss dann alle fünf Jahre erneuert werden. Für Taxler und Taxlerinnen gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Vertrauenswürdigkeit und Deutschkenntnisse sind künftig zentrale Anforderungen für Lenker im Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw. Derzeitige Taxler (unbefristete Scheine) müssen erst in fünf Jahren zur Verlängerung. Bisherige Mietwagenfahrer müssen keine Ausbildung nachweisen, sondern lediglich die Prüfung absolvieren.

Neue Bundesbetriebsordnung regelt künftigen Taxischein neu
