Die neue Bun­des­be­triebs­ord­nung für das Taxi- und Miet­wa­gen­ge­wer­be, das ab Anfang 2021 zusam­men­ge­legt wird, steht. Nun ste­hen die Bedin­gun­gen für den Erwerb einer Len­ker­be­rech­ti­gung fest. Zunächst braucht es eine Aus­bil­dung, die 15 bis 25 Stun­den dau­ert und auch Schu­lun­gen in Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on und kun­den­ori­en­tier­tem Ver­hal­ten umfasst. Der Taxi­schein muss dann alle fünf Jah­re erneu­ert wer­den. Für Tax­ler und Tax­le­rin­nen gilt eine Alko­hol­gren­ze von 0,1 Pro­mil­le. Ver­trau­ens­wür­dig­keit und Deutsch­kennt­nis­se sind künf­tig zen­tra­le Anfor­de­run­gen für Len­ker im Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­wer­be mit Pkw. Der­zei­ti­ge Tax­ler (unbe­fris­te­te Schei­ne) müs­sen erst in fünf Jah­ren zur Ver­län­ge­rung. Bis­he­ri­ge Miet­wa­gen­fah­rer müs­sen kei­ne Aus­bil­dung nach­wei­sen, son­dern ledig­lich die Prü­fung absolvieren.

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