Höhe­re Arbeits­zei­ten müs­sen sich in den Geld­bör­sen der arbei­ten­den Men­schen bemerk­bar machen. Es ist daher sehr erfreu­lich, dass die Regie­rung bei der Neu­ge­stal­tung des Kom­bi­lohns dem Grund­satz Arbeit muss sich loh­nen folgt, sagt Gene­ral­se­kre­tär Karl­heinz Kopf. Der neue Kom­bi­lohn belohnt höhe­re Arbeits­zei­ten mit höhe­ren För­der­sät­zen. Die Regie­rung greift dabei einen Vor­schlag der Wirt­schafts­kam­mer auf, die sich seit lan­gem dafür ein­setzt, hier stär­ke­re Anrei­ze für Mehr­ar­beit zu schaf­fen. Kon­kret sieht der ab Juni 2024 gel­ten­de Kom­bi­lohn vor, dass zwar bei Wiedereinsteiger:innen, die nach der Kin­der­be­treu­ung gera­de erst wie­der den Schritt ins Arbeits­le­ben gehen, die Min­dest­ar­beits­zeit bei 20 Wochen­stun­den bleibt. Arbei­ten sie aber mehr, wird ein höhe­rer Pro­zent­satz ihres Ent­gelts aus AMS-Mit­teln zugeschossen.

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