Die 23. FSG-Novelle bringt für die Klassen C (Lkw) und D (Bus) ab dem vollendeten 60. Lebensjahr die Abschaffung der 2‑jährigen Befristung des Führerscheins. Ab 1. September 2026 gilt dann die allgemeine 5‑jährige Befristung. Es gibt etwa 51.400 Führerscheinbesitzer, die zum 60. Geburtstag im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C und/oder D sind. Durch den Umstieg von einem 2‑jährigen auf ein 5‑jähriges Intervall ersparen sich die betroffenen Lenker 1,5 Verlängerungen ihrer Lenkberechtigung. Das sind 77.100 Fälle in 5 Jahren. Das hat Auswirkungen auf die Führerscheinbesitzer und die Behörden. Die Kosten einer Verlängerung sind mit 46 Euro zu veranschlagen (30 Euro ärztliches Gutachten, 16 Euro Kostenersatz). Die bundesweite Ersparnis für Bürger beläuft sich auf 3,5 Mio Euro in fünf Jahren. Der eingesparte Verwaltungsaufwand beträgt 1,874 Mio Euro in einem 5‑jährigen Intervall. (© Adobe Stock / Design_5D)

