Ergänzend zu anderen Unterstützungen können Unternehmen 2000 Euro für jeden neuen Lehrling lukrieren, dessen Lehrvertrag zwischen 16. März 2020 bis 31. Oktober 2020 abgeschlossen wurde/wird. Das Lehrverhältnis muss bis spätestens 31. Dezember 2020 beginnen. Nicht gefördert werden Lehrverhältnisse, für die der Lehrvertrag vor dem 16. März 2020 unterzeichnet wurde oder die bereits betriebliche Vorlehrzeiten von mehr als einem Jahr aufweisen (ausgenommen ist die Übernahme aus einer ÜBA/überbetrieblichen Lehrausbildung). Der Lehrherr (Lehrberechtigte) muss den Antrag spätestens drei Monate ab Erfüllung der Fördervoraussetzungen – das heißt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der dreimonatigen Probezeit — bei der Lehrlingsstelle einbringen. Im Förderantrag kann gewählt werden zwischen einem Einmalbetrag von 2000 Euro oder zwei Tranchen zu je 1000 Euro.
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