Den L17 Füh­rer­schein und den Moped­füh­rer­schein AM mit 15 Jah­ren wird es in Öster­reich wei­ter­hin geben. Eben­so bleibt das Min­dest­al­ter beim Füh­rer­schein­er­werb für pri­va­te Zwe­cke unan­ge­tas­tet und Fahranfänger:innen dür­fen wie bis­her ab sofort gleich­be­rech­tigt am Ver­kehr teil­neh­men, begrüßt Joa­chim Stei­nin­ger, Obmann des Fach­ver­ban­des der Fahr­schu­len und des All­ge­mei­nen Ver­kehrs das Ergeb­nis der Abstim­mun­gen im Euro­pa-Par­la­ment zur kom­men­den EU-Füh­rer­schein­richt­li­nie. Auch all­fäl­li­ge Tem­po­li­mits für Füh­rer­schein-Neu­lin­ge oder anfäng­li­che Fahr­ver­bo­te in der Nacht sowie mit SUVs sind end­gül­tig vom Tisch. Zudem wird die Elek­tro­mo­bi­li­tät gestärkt. Die EU-Abge­ord­ne­ten spra­chen sich gegen eine ver­pflich­ten­de Prü­fung des Gesund­heits­zu­stands bei der Erneue­rung des Füh­rer­scheins nach 15 Jah­ren aus, es soll die Beant­wor­tung eines Fra­ge­bo­gens (Selbst­ein­schät­zung) genügen.

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