Bei den Angestellten im Taxi- und Mietwagengewerbe steigen die monatlichen Mindestgehälter der Gehaltstafel ab 1. Jänner 2024 linear um 9,00 Prozent. Die Einstiegsgehälter liegen zwischen etwas mehr als 2000 Euro bei Angestellten mit einfacher Tätigkeit und knapp 3000 Euro bei angestellten gewerberechtlichen Geschäftsführern. Bei den Arbeitern im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW erfolgte ein Abschluss für zwei Jahre. Der Brutto-KV Mindestmonatslohn wird ab 1. Jänner 2024 auf 1880 Euro erhöht und ab 1. Jänner 2025 beträgt der Brutto-KV Mindestmonatslohn 2000 Euro. Bei den Autobusbetrieben werden die Mindest-Stundenlöhne in allen Lohngruppen und die Zulage für Garagenarbeiter um 8,70 Prozent erhöht. Die Information erfolgt vorbehaltlich der finalen Unterfertigung der kommenden KV-Vereinbarung.
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