Bei den Ange­stell­ten im Taxi- und Miet­wa­gen­ge­wer­be stei­gen die monat­li­chen Min­dest­ge­häl­ter der Gehalts­ta­fel ab 1. Jän­ner 2024 line­ar um 9,00 Pro­zent. Die Ein­stiegs­ge­häl­ter lie­gen zwi­schen etwas mehr als 2000 Euro bei Ange­stell­ten mit ein­fa­cher Tätig­keit und knapp 3000 Euro bei ange­stell­ten gewer­be­recht­li­chen Geschäfts­füh­rern. Bei den Arbei­tern im Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­wer­be mit PKW erfolg­te ein Abschluss für zwei Jah­re. Der Brut­to-KV Min­dest­mo­nats­lohn wird ab 1. Jän­ner 2024 auf 1880 Euro erhöht und ab 1. Jän­ner 2025 beträgt der Brut­to-KV Min­dest­mo­nats­lohn 2000 Euro. Bei den Auto­bus­be­trie­ben wer­den die Min­dest-Stun­den­löh­ne in allen Lohn­grup­pen und die Zula­ge für Gara­gen­ar­bei­ter um 8,70 Pro­zent erhöht. Die Infor­ma­ti­on erfolgt vor­be­halt­lich der fina­len Unter­fer­ti­gung der kom­men­den KV-Vereinbarung.

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