Bei der Abdeckung der Kosten im Schülergelegenheitsverkehr werden die Tarife für alle Fahrzeugkategorien in einer Bandbreite von 10 bis 25 Prozent erhöht. Die Anhebungen treten rückwirkend ab September 2023 in Kraft. Die prozentuellen Erhöhungen folgten dem Versuch, die dringendsten strukturellen Probleme zu lösen. Die Änderungen sind in dieser Dimension einzigartig im Vergleich zu den Jahren davor. Wir erkennen darin einen bedeutsamen Beitrag, um auch jenen herausfordernden Fällen von Schülerbeförderungen, die wirtschaftlich nur noch sehr schwer darstellbar waren, entgegenzuwirken. Sollte es dennoch im Einzelfall notwendig sein, Zuzahlungen zu beantragen, muss auch weiterhin der Weg zu den schulerhaltenden Gemeinden gesucht werden, um eine Finanzierungslösung zu finden.
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