Bei der Abde­ckung der Kos­ten im Schü­ler­ge­le­gen­heits­ver­kehr wer­den die Tari­fe für alle Fahr­zeug­ka­te­go­rien in einer Band­brei­te von 10 bis 25 Pro­zent erhöht. Die Anhe­bun­gen tre­ten rück­wir­kend ab Sep­tem­ber 2023 in Kraft. Die pro­zen­tu­el­len Erhö­hun­gen folg­ten dem Ver­such, die drin­gends­ten struk­tu­rel­len Pro­ble­me zu lösen. Die Ände­run­gen sind in die­ser Dimen­si­on ein­zig­ar­tig im Ver­gleich zu den Jah­ren davor. Wir erken­nen dar­in einen bedeut­sa­men Bei­trag, um auch jenen her­aus­for­dern­den Fäl­len von Schü­ler­be­för­de­run­gen, die wirt­schaft­lich nur noch sehr schwer dar­stell­bar waren, ent­ge­gen­zu­wir­ken. Soll­te es den­noch im Ein­zel­fall not­wen­dig sein, Zuzah­lun­gen zu bean­tra­gen, muss auch wei­ter­hin der Weg zu den schul­erhal­ten­den Gemein­den gesucht wer­den, um eine Finan­zie­rungs­lö­sung zu finden.

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