Fahr­leh­re­rin oder Fahr­leh­rer zu wer­den, wird ab 1. Jän­ner 2024 deut­lich attrak­ti­ver, und das sowohl für Ein­stei­ger in den Beruf als für die Fahr­schul­be­sit­zer, die neu­es Fahr­per­so­nal benö­ti­gen. Denn die neue Aus­bil­dung ent­hält mehr Schu­lun­gen am Fahr­zeug und ange­hen­de Fahr­leh­rer ver­die­nen künf­tig nach einer prak­ti­schen und theo­re­ti­schen Ein­gangs­schu­lung ihr ers­tes Ein­kom­men schon nach zwei Mona­ten. Der­zeit erhal­ten sie die­ses erst mit der erfolg­rei­chen Lehr­be­fä­hi­gungs­prü­fung nach einem hal­ben Jahr. Wir wol­len mit die­sen Maß­nah­men dem Fach­kräf­te­man­gel in der Bran­che begeg­nen, ist Joa­chim Stei­nin­ger, Obmann der Fach­ver­ban­des der Fahr­schu­len und des All­ge­mei­nen Ver­kehrs erfreut über den Beschluss der 41. Kraft­fahr­zeug-Geset­zes-Novel­le im Nationalrat.

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