Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu werden, wird ab 1. Jänner 2024 deutlich attraktiver, und das sowohl für Einsteiger in den Beruf als für die Fahrschulbesitzer, die neues Fahrpersonal benötigen. Denn die neue Ausbildung enthält mehr Schulungen am Fahrzeug und angehende Fahrlehrer verdienen künftig nach einer praktischen und theoretischen Eingangsschulung ihr erstes Einkommen schon nach zwei Monaten. Derzeit erhalten sie dieses erst mit der erfolgreichen Lehrbefähigungsprüfung nach einem halben Jahr. Wir wollen mit diesen Maßnahmen dem Fachkräftemangel in der Branche begegnen, ist Joachim Steininger, Obmann der Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs erfreut über den Beschluss der 41. Kraftfahrzeug-Gesetzes-Novelle im Nationalrat.
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