Zur neu­en EU-Füh­rer­schein-Richt­li­nie ste­hen im knapp zwei­jäh­ri­gen EU-Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren wich­ti­ge Schrit­te bevor. Sowohl das EU-Par­la­ment als auch die Ver­kehrs­mi­nis­ter der Mit­glied­staa­ten posi­tio­nie­ren sich Anfang Dezem­ber 2023 zum Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on vom März 2023. Der Euro­päi­sche Fahr­schul­ver­band orga­ni­sier­te daher ein Mee­ting mit EU-Abge­ord­ne­ten, Mit­glie­dern des EU-Ver­kehrs­aus­schus­ses TRAN sowie Exper­ten von EU-Par­la­ment, EU-Kom­mis­si­on und Insti­tu­tio­nen der Stra­ßen­ver­kehrs­si­cher­heit. Gre­gor Bartl, öster­rei­chi­scher Ver­kehrs­psy­cho­lo­ge, hielt einen Vor­trag zu Älte­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern. Bis zum Früh­jahr (mit der Abstim­mung im EU-Par­la­ment im April 2024) erfolgt noch der Fein­schliff zur ver­ein­fach­ten Strei­chung des Code 78, dem Beglei­te­ten Fah­ren mit dem Lkw ab 17 Jah­ren, der Erneue­rung des Füh­rer­scheins älte­rer Per­so­nen samt Check der kör­per­li­chen und geis­ti­gen Fit­ness (alles erst ab etwa Anfang 2029).

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