Eine StVO-Novelle soll den Verfall des Fahrzeugs bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen bringen. Wer im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu schnell fährt, dessen Fahrzeug soll von der Polizei künftig an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt werden. Danach soll die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob ein Verfall des Fahrzeugs geboten ist, das Auto also beschlagnahmt bleibt oder an den Lenker bzw die Lenkerin zurückzugeben ist. Das Fahrzeug verfällt bei extremen Überschreitungen (also 60 km/h im Ort, 70 km/h außerhalb) insbesondere bei Wiederholungstätern, das bedeutet, ihnen kann es dauerhaft weggenommen werden.
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