Mit dem Euro­pean Inno­va­ti­on Act sol­len Inno­va­tio­nen leich­ter finan­ziert, ent­wi­ckelt und zu erfolg­rei­chen Unter­neh­men ska­liert wer­den. Der Inno­va­ti­on Act baut auf zwei zen­tra­len Maß­nah­men auf: bes­se­rer Zugang zu Finan­zie­rung und ein­fa­che­re öffent­li­che Beschaf­fung von For­schung und Inno­va­ti­on. Wei­ters soll ein euro­päi­scher Ansatz für regu­la­to­ri­sche Real­la­bo­re (regu­la­to­ry sand­bo­xes) geschaf­fen wer­den, für die der­zeit in den Mit­glied­staa­ten sehr unter­schied­li­che oder gar kei­ne Rege­lun­gen bestehen. Hier sol­len Unter­neh­men, For­schungs­ein­rich­tun­gen und Behör­den neue Tech­no­lo­gien oder Geschäfts­mo­del­le unter kon­trol­lier­ten Bedin­gun­gen tes­ten kön­nen, bevor sie auf den Markt kom­men. Die För­de­rung von Inno­va­ti­on unter­stützt auch den Ver­kehrs­sek­tor bei der Defos­si­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung. (© Ado­be Stock | Alterfalter)

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