Der Rat hat die größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten beschlossen. Künftig werden Online-Handelsplattformen außerhalb der EU bei Verkäufen in die Union selbst für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Zudem wird eine neue EU-Zollbehörde eingerichtet, die Risikoanalysen und Kontrollen koordinieren soll. Für besonders transparente Unternehmen sind vereinfachte Zollverfahren vorgesehen. Die neuen Regelungen werden schrittweise ab 2027 eingeführt. Die Nutzung der neuen Datenplattform zur Erfassung von Ein- und Ausfuhren in die bzw. aus der EU wird für im elektronischen Handel tätige Unternehmen ab dem 1. Juli 2028 und für alle Händler ab dem 1. März 2034 verpflichtend gelten. Die EU-Zollunion verfügt über einen Handelswert von 4,3 Bio Euro, was 14 Prozent des Welthandels entspricht. (© bluedesign, stock.adobe.com)

