Der Rat hat die größ­te Reform des EU-Zoll­rechts seit Jahr­zehn­ten beschlos­sen. Künf­tig wer­den Online-Han­dels­platt­for­men außer­halb der EU bei Ver­käu­fen in die Uni­on selbst für Zoll­for­ma­li­tä­ten und Abga­ben ver­ant­wort­lich sein. Zudem wird eine neue EU-Zoll­be­hör­de ein­ge­rich­tet, die Risi­ko­ana­ly­sen und Kon­trol­len koor­di­nie­ren soll. Für beson­ders trans­pa­ren­te Unter­neh­men sind ver­ein­fach­te Zoll­ver­fah­ren vor­ge­se­hen. Die neu­en Rege­lun­gen wer­den schritt­wei­se ab 2027 ein­ge­führt. Die Nut­zung der neu­en Daten­platt­form zur Erfas­sung von Ein- und Aus­fuh­ren in die bzw. aus der EU wird für im elek­tro­ni­schen Han­del täti­ge Unter­neh­men ab dem 1. Juli 2028 und für alle Händ­ler ab dem 1. März 2034 ver­pflich­tend gel­ten. Die EU-Zoll­uni­on ver­fügt über einen Han­dels­wert von 4,3 Bio Euro, was 14 Pro­zent des Welt­han­dels ent­spricht. (© blue­de­sign, stock.adobe.com)

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