Über einen gro­ßen Erfolg auf EU-Ebe­ne freut sich Alex­an­der Klacs­ka, Obmann der Obmann der Bun­des­spar­te Trans­port und Ver­kehr. Wir konn­ten in zahl­rei­chen per­sön­li­chen Gesprä­chen und in Zusam­men­ar­beit mit euro­päi­schen Ver­bän­den die Kom­mis­si­on von unse­ren Vor­stel­lun­gen über­zeu­gen. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on sieht in ihrem kürz­lich prä­sen­tier­ten Vor­schlag zur Ände­rung der EU-Füh­rer­schein­richt­li­nie nun vor, dass jun­ge Men­schen ab 17 Jah­ren bereits ihre C‑Führerscheinprüfung able­gen und nach dem Kon­zept des beglei­ten­den Fah­rens mit dem Sam­meln von prak­ti­scher Fahr­er­fah­rung von Pkw und Lkw begin­nen kön­nen. Bedau­er­li­cher­wei­se wur­de der Per­so­nen­ver­kehr ver­nach­läs­sigt und ver­ab­säumt, das Min­dest­al­ter für Buslenker:innen auf 18 Jah­re zu sen­ken. Folg­lich wur­den kei­ne Schrit­te unter­nom­men, um im Per­so­nen­ver­kehr das immer gra­vie­ren­der wer­den­de Pro­blem des Fah­rer­man­gels anzugehen.

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