Die EU und die Repu­blik Mol­dau haben beschlos­sen, die Gel­tungs­dau­er ihres der­zei­ti­gen Güter­kraft­ver­kehrs­ab­kom­mens bis zum 31. Dezem­ber 2025 zu ver­län­gern. Das Abkom­men zielt dar­auf ab, den Zugang Mold­aus zu den Welt­märk­ten zu unter­stüt­zen, indem der Tran­sit durch EU-Län­der erleich­tert und die Ver­bin­dun­gen Mold­aus zum EU-Markt aus­ge­baut wer­den. Damit wird den erheb­li­chen Stö­run­gen des Güter­kraft­ver­kehrs, die durch den rus­si­schen Angriffs­krieg gegen die Ukrai­ne ver­ur­sacht wur­den, ent­ge­gen­ge­wirkt. Die­ses ursprüng­lich am 29. Juni 2022 unter­zeich­ne­te Abkom­men mit Mol­dau hat bereits zu einem erheb­li­chen Anstieg der im Stra­ßen­ver­kehr beför­der­ten Aus­fuh­ren aus der Repu­blik Mol­dau (nach bzw via Rumä­ni­en) in die EU geführt.

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