Die Euro‑7 Emis­si­ons­grenz­wer­te für Pkw, LNF, SNF und Bus­se regelt künf­tig eine ein­zi­ge Ver­ord­nung. Bei Pkw und leich­ten Nutz­fahr­zeu­gen (N1) wird erst­mals Ammo­ni­ak (NH3) gere­gelt (Smog-rele­vant). Der max Stick­stoff­aus­stoß bei Die­sel sinkt auf den Ben­zi­ner-Wert 60 mg/km. Auch sehr fei­ner Fein­staub mit einem Par­ti­kel­durch­mes­ser von bis zu 10 Nano­me­tern wird regu­liert. Neu sind auch Grenz­wer­te für Par­ti­kel aus Brem­sen und Mikro­plas­tik aus Rei­fen. Euro 7 ab dem Jahr 2035 senkt die Gesamt-NO?-Emissionen von Pkw und Trans­por­tern im Ver­gleich zu Euro 6 um 35 Pro­zent und um 56 Pro­zent im Ver­gleich zu Euro VI von Bus­sen und Lkw. Gleich­zei­tig wer­den die Par­ti­kel aus dem Aus­puff­rohr von Autos und Lie­fer­wa­gen um 13 Pro­zent und von Bus­sen und Last­wa­gen um 39 Pro­zent gesenkt, wäh­rend die Par­ti­kel von den Brem­sen eines Autos um 27 Pro­zent gesenkt werden.

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