Mit einer CO2-Abga­be auf bestimm­te Impor­te aus wenig kli­ma­freund­li­chen Län­dern sol­len ehr­gei­zi­ge­re glo­ba­le Kli­ma­schutz­zie­le erreicht und die Ver­la­ge­rung von CO2-Emis­sio­nen ver­hin­dert wer­den. Dies for­dert das EU-Par­la­ment in einer Ent­schlie­ßung. Die höhe­ren Bestre­bun­gen der EU in Bezug auf den Kli­ma­wan­del dür­fen nicht zu dem Risi­ko der Ver­la­ge­rung von CO2-Emis­sio­nen füh­ren, weil dies die welt­wei­ten Kli­ma­zie­le unter­gra­ben wür­de. Die CO2-Abga­be soll WTO-kon­form gestal­tet wer­den und für alle Erzeug­nis­se gel­ten, die unter das EU-Emis­si­ons­han­dels­sys­tem fal­len. Mit den Ein­nah­men sol­len die Zie­le des Green Deal von EU-Sei­te unter­stützt werden.

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