Die 5jährige Wei­ter­bil­dung der Lkw- und Bus­len­ker sowie die Grund­qua­li­fi­ka­ti­on für den Ein­stieg in das beruf­li­che Len­ken von Schwe­ren Lkw und Bus­sen basie­ren auf der Grund­qua­li­fi­ka­ti­ons- und Wei­ter­bil­dungs­ver­ord­nung (GWB), die eine natio­na­le Umset­zung der sog EU-Berufs­kraft­fah­rer-Richt­li­ni­nie (BKF-RL) dar­stellt, deren Erst­auf­la­ge aus dem Jahr 2003 bald 20 Jah­re zurück­liegt (RL 2003/59/EG). Auf­grund zwi­schen­zeit­li­cher Ände­run­gen des EU-Rechts ist die EU BKF-RL in (acht) Rechts­tex­te gesplit­tet, die nun mit einer Neu­auf­la­ge zusam­men­hän­gend (kodi­fi­ziert) dar­ge­stellt wer­den. Zur neu­en Gesamt­fas­sung hat die EU-Kom­mis­si­on eine öffent­li­che Kon­sul­ta­ti­on (hin­sicht­lich tech­ni­scher Aspek­te) gestar­tet. Danach ist das EU-Par­la­ment am Zug.

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