Beim EU-Ent­wurf geht es dar­um, dass auch in Öster­reich ein Fahr­ver­bot gilt, wenn in einem ande­ren EU-Staat ein Fahr­ver­bot aus­ge­spro­chen wur­de. Bis­lang gilt ein Fahr­ver­bot nur in dem Land, in dem es auch aus­ge­spro­chen wur­de. Die Abge­ord­ne­ten schla­gen vor, dass Fah­ren ohne gül­ti­gen Füh­rer­schein in die Lis­te der schwer­wie­gen­den Ver­kehrs­ver­stö­ße auf­ge­nom­men wird, genau­so wie Alko­hol am Steu­er oder töd­li­che Ver­kehrs­un­fäl­le. Dadurch wer­den den Anga­ben zufol­ge Infor­ma­tio­nen zum Ent­zug (Nicht­be­sitz) des Füh­rer­scheins auto­ma­tisch grenz­über­schrei­tend aus­ge­tauscht. Eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 50 km/h kann bereits zum Ent­zug der Fahr­erlaub­nis füh­ren, in Wohn­ge­bie­ten bereits ab 30 km/h. Die Mit­glieds­staa­ten haben noch kei­ne Posi­ti­on zu dem Vor­ha­ben. Die Ver­hand­lun­gen gehen nach der Zusam­men­set­zung des neu­en EU-Par­la­ments weiter.

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