Das von der EU-Kom­mis­si­on vor­ge­stell­te Legis­la­tiv­pa­ket ent­hält Vor­schlä­ge zur Moder­ni­sie­rung der Füh­rer­schein­richt­li­nie sowie zur ver­bes­ser­ten grenz­über­schrei­ten­den Durch­set­zung von sicher­heits­re­le­van­ten Ver­kehrs­vor­schrif­ten. Es soll eine min­des­tens zwei­jäh­ri­ge Pro­be­zeit für Fahr­an­fän­ger nach Bestehen der Füh­rer­schein­prü­fung und Null Tole­ranz bei Alko­hol am Steu­er fest­ge­legt wer­den. Wei­ters sol­len Voll­zugs­be­hör­den Zugang zu den natio­na­len Füh­rer­schein­re­gis­tern erhal­ten, damit schwe­re Ver­stö­ße gegen sicher­heits­re­le­van­te Ver­kehrs­vor­schrif­ten effek­ti­ver grenz­über­schrei­tend ver­folgt wer­den kön­nen. Der Füh­rer­schein­ent­zug wird in Zukunft direkt EU-wei­te Wir­kung haben. Die Vor­schlä­ge müs­sen nun vom Euro­päi­schen Par­la­ment und vom Rat im ordent­li­chen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren beschlos­sen wer­den, bevor sie in Kraft tre­ten können.

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