Das War­ten für vie­le Klein- und Kleinst­be­trie­be hat end­lich ein Ende: Ab sofort kann das Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le für 2022 bean­tragt wer­den. Das ist eine gute Nach­richt für vie­le klei­ne Unter­neh­men, die im ver­gan­ge­nen Jahr mit explo­die­ren­den Ener­gie­kos­ten zu kämp­fen hat­ten, sagt Gene­ral­se­kre­tär Karl­heinz Kopf. Anspruchs­be­rech­tigt für das Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le, das von 8. August bis 30. Novem­ber 2023 bei der Öster­rei­chi­schen For­schungs­för­de­rungs­ge­sell­schaft (FFG) bean­tragt wer­den kann, sind Betrie­be, die 2022 einen Jah­res­um­satz zwi­schen 10.000 Euro und 400.000 Euro erzielt haben. Der Zuschuss beträgt zwi­schen 110 Euro und 2475 Euro und soll nach Anga­ben des Minis­te­ri­ums bereits inner­halb weni­ger Tage nach Antrag­stel­lung aus­ge­zahlt wer­den. Wei­te­re Infos zur Bean­tra­gung fin­den Sie unter mehr lesen.

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