Das Warten für viele Klein- und Kleinstbetriebe hat endlich ein Ende: Ab sofort kann das Energiekostenpauschale für 2022 beantragt werden. Das ist eine gute Nachricht für viele kleine Unternehmen, die im vergangenen Jahr mit explodierenden Energiekosten zu kämpfen hatten, sagt Generalsekretär Karlheinz Kopf. Anspruchsberechtigt für das Energiekostenpauschale, das von 8. August bis 30. November 2023 bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) beantragt werden kann, sind Betriebe, die 2022 einen Jahresumsatz zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro erzielt haben. Der Zuschuss beträgt zwischen 110 Euro und 2475 Euro und soll nach Angaben des Ministeriums bereits innerhalb weniger Tage nach Antragstellung ausgezahlt werden. Weitere Infos zur Beantragung finden Sie unter mehr lesen.
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