Ein künftiger elektronischer Frachtbrief wird mit jenen in Papierform gleichgestellt sein, wenn bestimmte strenge Anforderungen (wie eine zuordenbare elektronische Signatur) erfüllt sind. Insbesondere sollen einem elektronischen Frachtbrief dieselben Beweiswirkungen zukommen. Als Rechtsgrundlage dient das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), das um Zusatzregelungen (Zusatzprotokoll) betreffend den elektronischen Frachtbrief ergänzt wird. Das Zusatzprotokoll gibt jedoch nur einen groben Rahmen vor (mit ua Regelungen für die elektronische Kommunikation bei Frachtverträgen) und bedarf der Genehmigung durch den Nationalrat. Insbesondere hinsichtlich der hierfür verwendeten Software und anderen technischen Details müssen sich jedoch die am Transport beteiligten Personen über ein gemeinsames Verfahren einigen.

Elektronischer Frachtbrief kommt auf Agenda des Parlaments
