Im Zusammenhang mit Registrierkassen gelten neue Erleichterungen bei der elektronischen Belegerteilung. Die Belegpflicht selbst fällt aber nicht weg. Es gibt jedoch keinen zwingenden Papierbon mehr. Elektronische Belege können künftig per E‑Mail oder App übermittelt sowie direkt auf das Endgerät des Kunden per QR-Code zur digitalen Mitnahme bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Beleg während des Bezahlvorgangs ohne Ortswechsel verfügbar ist und auf einem kundenseitigen Bildschirm ausreichend lange angezeigt wird. Unternehmen müssen die gewählte Art der Belegerteilung im elektronischen Aufzeichnungssystem dokumentieren. Das Recht der Kundinnen und Kunden auf einen Papierbeleg bis zum Geschäftsschluss desselben Tages bleibt unverändert bestehen (digital statt zwingend Papier). (© Khaligo | stock.adobe.com)

