Um die Kli­ma­zie­le im Ver­kehr zu errei­chen, braucht es neben dem wei­te­ren Hoch­lau­fen der E‑Mobilität als Über­gangs­maß­nah­me auch den Ein­satz erneu­er­ba­rer Kraft­stof­fe mit gerin­ge­rem CO2-Fuß­ab­druck. Auf Basis einer Novel­le der Kraft­stoff­ver­ord­nung (KVO), die EU-Recht umsetzt und mit 1. Jän­ner 2023 in Kraft getre­ten ist, wird der neue Kraft­stoff E10 ab sofort schritt­wei­se ein­ge­führt und nach und nach an fast allen öster­rei­chi­schen Tank­stel­len ver­füg­bar sein. Bei E10 han­delt es sich um einen Ben­zin-Kraft­stoff, der neben fos­si­lem Ben­zin einen max Anteil von 10 Volu­men­pro­zent Bio-Etha­nol ent­hält, einen Alko­hol, der sich auf­grund sei­ner che­mi­schen Eigen­schaf­ten für den Ein­satz in Ver­bren­nungs­mo­to­ren eig­net. Kun­den kön­nen sich auf www.e10tanken.at über den Kraft­stoff infor­mie­ren, so Klaus Brunn­bau­er, Obmann des Fach­ver­bands Garagen‑, Tank­stel­len und Serviceunternehmungen.

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