Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren können solche Fahrzeuge schon ab dem kommenden Jahr im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Für fahrerlose Kraftfahrzeuge der sogenannten Stufe vier wird damit die Möglichkeit eröffnet, dass sie bereits ab dem kommenden Jahr auf bestimmten festgelegten Strecken im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Durch die Neuregelung würden dem autonomen Fahren Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen ermöglicht. Mit dem Gesetz sollen die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen neu geregelt werden. Denkbar seien laut Gesetzgeber unterschiedliche Verwendungen im öffentlichen Personenverkehr innerhalb der Kommunen. Dort könnten mit kleineren und größeren Fahrzeugen verschiedene Personenbeförderungsbedarfe abgedeckt werden. Einen weiteren wesentlichen Einsatzbereich bildeten Anwendungsfälle in der Logistik.
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